Pro Naturraum Aarau RohrNein zur Mega-Kläranlage in der Salamatt

Eine 5,7 Hektaren grosse Industrieanlage soll mitten in einer Landschaft von kantonaler Bedeutung und Naherholungsgebiet für die Aarauerinnen und Aarauer gebaut werden, ohne ausreichende Abklärungen, mit ungeklärten Kosten und gegen den Willen der Anwohnenden.

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Aktuelles

Als Nächstes: Entscheid im Grossen Rat (voraussichtlich Herbst 2026) Der Kantonsrat beschliesst die Richtplananpassung. Politisches Lobbying ist noch möglich.

Projektübersicht

Was ist die ARA Aarau WSU?

Die Abwasserverbände der Regionen Wynen-, Suhren- und Uerkental planen, ihre bestehenden Kläranlagen vollständig zusammenzulegen.

Die geplante ARA Aarau WSU soll als zentrales Mega-Industriewerk das Abwasser von rund 30 Gemeinden und über 125'000 Einwohnern reinigen.

«Als Standort wurde das empfindliche Gebiet Lähe/Salenmatt in Aarau-Rohr ausgewählt: Ein beliebtes Naherholungsgebiet und wertvolles Kulturland, das direkt über dem grössten Grundwasservorkommen des Kantons liegt.»

Während offizielle Berichte von «mindestens CHF 250 Millionen» sprechen, beziffern detaillierte Fachstudien (z. B. Holinger) die realen Gesamtkosten über die Laufzeit auf bis zu CHF 1,4 Milliarden.

5,7 Hektaren

Landwirtschafts- und Erholungsland, das dauerhaft versiegelt werden soll

Finanzieller Aufwand
Offiziell:CHF 250 Mio.
Vermutete Hochrechnung:bis CHF 1.4 Mrd.

Offizielle und unabhängige Kostenschätzungen klaffen eklatant auseinander (Holinger-Bericht)

30 Gemeinden

sollen ihre etablierte, lokale Kläranlagen-Infrastruktur aufgeben

Direkter Vergleich: die Salamatt heute und geplant

Im Gebiet Lähe/Salenmatt in Aarau-Rohr soll die heutige unversiegelte Kulturlandschaft durch eine Mega-Kläranlage ersetzt werden. Links das heutige Bild, rechts eine Visualisierung der IG — nicht eine Darstellung der Projektierenden.

Heutige Landschaft am geplanten ARA-Standort Lähe/Salenmatt
Heute

Kulturland und Naherholung

Fruchtfolgeflächen, offene Landschaft. Tierkorridore und Naherholungsbereich für Spaziergänger, Jogger und Familien.

Visualisierung der geplanten ARA Aarau WSU am Standort Lähe/Salenmatt
Geplant

Mega-Kläranlage (IG-Visualisierung)

Geplant: 4,2 Hektaren (später 5,7 Hektaren) versiegelt. Dies obwohl am alten Standort gleichsam Fläche vorhanden ist.

Kritikpunkte

Darum sagen wir NEIN zum Standort:

Trinkwasserschutz

Sensibler Standort

Das Gebiet Lähe/Salenmatt ist eine der letzten unversiegelten Naturlandschaften von kantonaler Bedeutung in Aarau. Der Standort liegt direkt über dem nutzbaren Grundwasser (nur 1 bis 2 Meter Abstand) und grenzt an das geschützte Auenbiotop. Besser geeignete Standorte wurden abgetan.

Finanzielles Risiko

Explodierende Kosten

Die offiziell genannten CHF 250 Millionen stehen im krassen Widerspruch zum Holinger-Bericht (Investition von CHF 709 Millionen, Gesamtkosten von CHF 1.399 Milliarden). Die AVAU-Vorfinanzierung musste bereits auf 80 Mio. Franken verdoppelt werden. Unterhalts-, Leitungs-, Zins- und Betriebskosten wurden nicht berücksichtigt.

Betriebssicherheit

Klumpenrisiko

Eine einzige Grossanlage für 30 Gemeinden schafft extreme Abhängigkeiten. Technische Defekte, Stromausfälle, Überschwemmungen oder Cyberangriffe legen die gesamte Region lahm, statt Risiken dezentral abzufedern. Können die Abwässer nicht mehr verarbeitet werden, müssten sie direkt und ungereinigt in die bestehenden Gewässer eingeleitet werden — eine massive Gefährdung der Umwelt wäre das Resultat.

Umwelteingriff

Natur- & Gewässerschäden

4,2 Hektaren (später 5,7 Hektaren) wertvollste Fruchtfolgeflächen werden unwiederbringlich zubetoniert, ohne gesicherten Realersatz. Zudem wird das Uerke-Bachbett auf 2,7 km ausgetrocknet und damit ökologisch zerstört.

Landschaftsschutz: Kulturlandschaft Lähe/Salenmatt bei Aarau-Rohr
Bedrohter Naturraum

Wertvolles Kulturland:Die fruchtbare Ackerfläche am geplanten Standort Lähe/Salenmatt würde unwiederbringlich asphaltiert werden. Gegenläufig zum Konzept «Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung» (Aarau, 2022) wird unnötig eine grossflächig versiegelte Fläche geschaffen.

© IG Pro Naturraum Aarau Rohr

Gewässer-, Grundwasser- und Auenschutz

Quelle: Kanton Aargau Online Karten

Das geplante Areal liegt im Gewässerschutzbereich Au (nutzbares Grundwasser) und unmittelbar bei den Fassungen Rohr II und Rohr III. Der Grundwasserspiegel liegt nur 1 bis 2 Meter unter dem Terrain.

Das kantonale Schutzzonenreglement verbietet Kläranlagen in der Schutzzone S3 ausdrücklich. Eine unabhängige hydrogeologische Risikoabschätzung fehlt bis heute.

Das projektierte Areal tangiert das nationale Auenschutzgebiet an der Aare. Gleichzeitig soll das Uerke-Bachbett auf einer Länge von 2,7 Kilometern austrocknen, was Fisch- und Amphibienlebensräume unwiederbringlich zerstört.

Die wichtigsten Argumente

Unsere Argumentation basiert lückenlos auf offiziellen Planungsberichten, Kantonsrichtlinien und Verträgen. Wählen Sie ein Thema aus:

Standort und Planung

Baurecht, Machbarkeit und Transparenz der Standortwahl

Fakten-Check

Mythos vs. Realität

Die Projektplaner werben offensiv für den Neubau. Vergleichen Sie die offiziellen Werbeaussagen direkt mit den harten, belegbaren Fakten und Quellen.

«Der Zusammenschluss spart Kosten im oberen zweistelligen Millionenbereich»

Behauptung Projektteam

Laut Machbarkeitsstudie 2021 spare der Verbund bis 2080 erheblich gegenüber dem Alleingang jeder ARA.

Belegte Fakten

Im Richtplanantrag steht «mindestens CHF 250 Millionen». Der Holinger-Bericht nennt Investitionskosten von CHF 709 Mio. und Gesamtkosten von CHF 1.399 Mrd., ohne Bauteuerung und Risiken des Grundwasserbaus. Gemäss AVAU-Jahresbericht 2025 fallen die mutmasslichen Projektkosten bereits deutlich höher aus als erwartet: Der Vorstand musste am 13. November 2025 die Zielgrösse der Vorfinanzierung aufgrund gestiegener Bau- und Materialkosten von 40 auf 80 Mio. Franken verdoppeln.

Offizielle Quelle: Holinger-Bericht S. 56 Offizielle Quelle: MRR-Bericht Dez. 2025 Offizielle Quelle: AVAU-Jahresbericht 2025

«Am bestehenden Standort ist keine Erweiterung möglich»

Behauptung Projektteam

Das heutige ARA-Areal biete keine Flächen und Reserven für die gesetzlichen Anforderungen. Der Standort Lähe / Salenmatt biete über das Jahr 2070 hinaus die zwingend erforderliche Ausbaureserve, welche abhängig von der langfristigen Bevölkerungsentwicklung und künftigen Vorgaben sei.

Belegte Fakten

Der Holinger-Bericht bestätigt: «Die Erweiterung ist am bestehenden Standort technisch machbar.» Der 2017 abgeschlossene 95-jährige Baurechtsvertrag für das zusätzliche Schrebergartenareal kostete bereits CHF 420'000 (CHF 42'000/Jahr Reservierungsgebühr). Der Ist-Standort bietet inklusive Schrebergärten 5 Hektaren – völlig ausreichend bis 2070. Die zwingende Reservefläche wird mit übertriebenen Bevölkerungsprognosen berechnet. Zudem ist das geplante 4,2-ha-Layout (später 5,7 ha) mit einem 2000 m² Bürogebäude mitten im Grundwasserbereich eine extreme Landverschwendung und widerspricht dem haushälterischen Umgang mit dem Boden.

Offizielle Quelle: Holinger-Bericht Offizielle Quelle: Baurechtsvertrag 2017 IG-Dokument: IG-Stellungnahme

«17 Standorte wurden umfassend geprüft»

Behauptung Projektteam

Nach einer ersten Triage blieben sechs Standorte, die vertieft bewertet wurden.

Belegte Fakten

Öffentlich einsehbar ist nur die Bewertung der letzten sechs Standorte – wovon fünf in Aarau-Rohr liegen. Nur die Salamatt (Lähe/Salenmatt) ist eine schützenswerte Landschaft von kantonaler Bedeutung und liegt gleichzeitig mitten im sensiblen Zuströmbereich der grössten Trinkwasserfassung der Region. Warum elf Alternativstandorte in der ersten Triage ausgeschieden wurden, bleibt völlig undokumentiert.

IG-Dokument: IG-Stellungnahme Richtplanverfahren

«Grundwasser und Trinkwasserfassungen sind geschützt»

Behauptung Projektteam

Abstände zu den Fassungen Rohr II/III werden eingehalten; der Gewässerschutz hat Vorrang.

Belegte Fakten

Das Areal liegt im Gewässerschutzbereich Au direkt im sensiblen Zuströmbereich der grössten Trinkwasserfassung und der Pumpwerke II/III der Stadt Aarau. Der Bund beauftragte die Kantone gesetzlich, diese Zuströmbereiche parzellenscharf zu erfassen – der Kanton Aargau ist dieser Pflicht bis heute nicht nachgekommen. Das kantonale Schutzzonenreglement verbietet Kläranlagen in der Zone S3 explizit, eine unabhängige Risikoanalyse fehlt weiterhin.

Offizielle Quelle: Schutzzonenreglement Offizielle Quelle: Bundesbeschluss Gewässerschutz IG-Dokument: IG-Argumentarium

«Ökologischer Gewinn: Uerke wird abwasserfrei»

Behauptung Projektteam

Drei Kleingewässer werden entlastet; die Uerke fliesst bei Trockenwetter abwasserfrei.

Belegte Fakten

Das angebliche 'Wasserschutzprojekt' führt dazu, dass das Uerke-Bachbett auf 2.7 km komplett austrocknet. Praxiserfahrungen zeigen, dass kleinere Flüsse nach ARA-Zusammenschlüssen in Hitzeperioden versiegen (wie die Sissel im Fricktal in den Sommern 2018 und 2022). Im Mai 2026 entschied das Kantonsgericht Basel-Landschaft wegweisend, dass bei ARA-Zentralisierungen die ökologischen Folgen für lokale Bäche zwingend genauer geprüft werden müssen – ein starkes Urteil im Sinne des Naturschutzes.

Offizielle Quelle: Kantonsgericht BL Urteil Mai 2026 IG-Dokument: IG-Argumentarium

«Fruchtfolgeflächen werden ersetzt»

Behauptung Projektteam

FFF werden gemäss kantonalem Recht ersetzt; teilweise an den aufgegebenen ARA-Standorten.

Belegte Fakten

4,2 Hektaren (später 5,7 Hektaren) wertvollstes Kulturland werden beansprucht. Für 1,8 Hektaren gibt es Ersatz, für 2,2 bis 3,9 Hektaren nicht. Der gesetzlich vorgeschriebene Alternativennachweis fehlt in den Unterlagen völlig.

IG-Dokument: IG-Stellungnahme Richtplanverfahren IG-Dokument: IG-Argumentarium

«Neubau wegen Stickstoff und Mikroverunreinigungen nötig»

Behauptung Projektteam

Verschärfte Vorgaben ab 2028 erfordern vierte Reinigungsstufe und mehr Kapazität.

Belegte Fakten

Im AVAU-Jahresbericht 2023 heisst es, der Verband habe bezüglich der Stickstoffelimination «keinen Handlungsbedarf, da die geforderten Parameter bereits heute eingehalten werden». Das Dringlichkeitsgefühl für den 250-Millionen-Neubau wird künstlich erzeugt, indem notwendige Sanierungen am Altstandort bewusst aufgeschoben werden.

Offizielle Quelle: AVAU Jahresbericht 2023 IG-Dokument: IG-Argumentarium

«300 Meter Abstand zum Wohnquartier»

Behauptung Projektteam

Die neue ARA liege rund 300 m vom Wohnquartier entfernt.

Belegte Fakten

Die offizielle Behauptung von 300 m Abstand ist irreführend, da die Planer tricksen und von der Mitte des Quartiers bis zur Mitte der Anlage messen. In der Realität wird das Industrieareal unmittelbar an die ersten Wohnhäuser (erbaut 1957) herangebaut. Die gesamte Anlage erstreckt sich in einem minimalen Abstand von nur 10 bis 250 Metern direkt vor den Gärten der Anwohnenden.

Offizielle Quelle: MRR-Bericht Offizielle Quelle: Planungsunterlagen Offizielle Quelle: Lageplan

«Eine Grossanlage ist betriebssicher»

Behauptung Projektteam

Regionale ARA an geeigneten Standorten seien betriebssicher und zukunftsfähig.

Belegte Fakten

Ein zentraler Zusammenschluss für 30 Gemeinden schafft ein massives Klumpenrisiko. Ein technischer Defekt, Cyberangriff, Hochwasser oder Stromausfall legt die Abwasserreinigung der gesamten Region lahm. Können die Abwässer nicht mehr verarbeitet werden, müssten sie direkt und ungereinigt in die bestehenden Gewässer eingeleitet werden — eine massive Gefährdung der Umwelt wäre das Resultat. Dezentrale, modernisierte Teillösungen wurden von Beginn an nicht ernsthaft untersucht.

IG-Dokument: IG-Argumentarium

«Die Fotomontage der Gegner ist falsch»

Behauptung Projektteam

Die Fotomontage der Projektgegnerschaft stellt Ausdehnung, Technik und Anordnung der neuen ARA willkürlich beziehungsweise falsch dar. Geplant sei eine flächeneffiziente ARA nach modernstem Stand der Technik auf 4,2 ha (später 5,7 ha).

Belegte Fakten

Die offizielle Projektwerbung zeigt beschönigend nur die Erstausbaustufe (4,2 ha, später 5,7 ha), verschweigt aber die im Richtplanantrag geforderte Reservefläche von insgesamt 5,7 ha. Unsere Darstellungen basieren präzise auf den offiziellen Richtplan-Koordinaten und decken die wahren Ausmasse des Projekts auf.

Offizielle Quelle: ara-aarau.ch Offizielle Quelle: Richtplanunterlagen

Häufige Fragen

Ausführlich beantwortet, nummeriert zum Nachschlagen — mit Gegenüberstellung von Projektteam und IG.

Prozess-Timeline

Wo stehen wir im Verfahren?

Verfolgen Sie den zeitlichen Ablauf: Von den historischen Beschlüssen über die aktuellen Planungen bis hin zur kritischen Abstimmung im Grossen Rat.

2021Abgeschlossen

Holinger-Bericht erscheint

Zusammenschlussstudie empfiehlt Regionalisierung, bestätigt aber: «Ausbau am bestehenden Standort ist technisch machbar.»

Dezember 2025Abgeschlossen

MRR-Bericht und Richtplanantrag eingereicht

Der Kanton Aargau erhält den Antrag auf Richtplananpassung A 1.1 zur Festsetzung des Standorts Lähe/Salenmatt.

April bis Mai 2026Abgeschlossen

Öffentliche Mitwirkung

Stellungnahmen möglich bis 29. Mai 2026 (abgelaufen). Die IG hat ihre Stellungnahme eingereicht.

voraussichtlich Herbst 2026Ausstehend

Entscheid im Grossen Rat

Der Kantonsrat beschliesst die Richtplananpassung. Politisches Lobbying ist noch möglich.

ca. 2028Ausstehend

Kommunale Nutzungsplanung

Die Stadt Aarau passt die Zone an. Der Einwohnerrat entscheidet; hier besteht Einspracherecht.

ca. 2029Ausstehend

Verbandsgründung

30 Gemeinden stimmen über den neuen Abwasserverband ab, in vielen mit Referendum.

frühestens 2038Ausstehend

Inbetriebnahme (geplant)

Laut Projektwebseite frühestens 2038, sofern keine Rechtseinsprachen erfolgen.

Mitmachen

So können Sie mitwirken

Die Vernehmlassungsfrist des Richtplans ist abgelaufen, doch die politische Weichenstellung erfolgt erst voraussichtlich im Herbst 2026. Jede Stimme zählt, um Kulturland, die Landschaft von kantonaler Bedeutung und das Naherholungsgebiet zu schützen.

IG unterstützen

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Kontakt aufnehmen

Weitersagen

Teilen Sie die Fakten mit Ihren Nachbarn, Freunden und Ihrer Familie in der gesamten Aargauer Region.

Wichtigster Hebel

Aktiv werden: Grossräten schreiben

Der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich im Herbst 2026 über die Richtplananpassung. Wählen Sie aus 140 Grossrätinnen und Grossräten (nach Fraktion) und senden Sie direkt Ihre Bedenken per E-Mail.

Direktnachricht an die IG

Haben Sie Fragen, Ideen oder möchten Sie Flyer verteilen? Schreiben Sie uns eine Kurznachricht.

Schutz der Auenlandschaft

«Wir haben die Erde nicht von unseren Eltern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen.»

— Antoine de Saint-Exupéry

Für den dauerhaften Erhalt der wertvollen Natur und des Trinkwasserreservoirs in der Lähe/Salenmatt. Schützen wir diesen Lebensraum gemeinsam.

Unterlagen und Dokumente

Stellungnahme der IG aus dem Richtplanverfahren zum Herunterladen.

  • IG Mitwirkung im Richtplanverfahren (Mai 2026)

    Formelle Stellungnahme der IG «Pro Naturraum Aarau Rohr» an den Kanton Aargau.

    Download PDF